Es ist gängige Praxis, dass Gemeinden ihr Dorfgemeinschaftshaus Vereinen und Privatpersonen für Veranstaltungen gegen ein Entgelt überlassen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist nun in einer Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Überlassung nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass …