Die Bruchteilsgemeinschaft als Unternehmer

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht1 geändert und nunmehr entschieden, dass eine Bruchteilsgemeinschaft nicht Unternehmer sein kann. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor. Im hier entschiedenen Streitfall …