Bei einer GbR als neuer Gesellschafterin sind auch deren Gesellschafter mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort anzugeben. Die Beteiligten können die Aufnahme der eingereichten Gesellschafterliste in den Registerordner nicht verlangen, wenn die Liste keine Angaben zu den Gesellschaftern der GbR……
Tag: 1. Februar 2019
Verjährung der Steuerberaterhaftung in Altfällen
Nach Art. 229 § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 EGBGB ist auf die durch das Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 09.12 20041 geänderten Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes Art. 229 § 6 …