In de Inbetriebnahme und Benutzung eines Gegenstandes (hier: eines Tintenstrahldrucker) liegt unter Unternehmern die Annahme eines in seiner Übersendung liegenden Kaufvertragsangebots. Es kann daher in einem solchen Fall dahingestellt bleiben, ob vor eine wirksame (hier: telefonische) Bestellung erfolgt ist. Der …
Tag: 26. Juli 2016
Inbetriebnahme, Nutzung, Kaufvertrag
In de Inbetriebnahme und Benutzung eines Gegenstandes (hier: eines Tintenstrahldrucker) liegt unter Unternehmern die Annahme eines in seiner Übersendung liegenden Kaufvertragsangebots. Es kann daher in einem solchen Fall dahingestellt bleiben, ob vor eine wirksame (hier: telefonische) Bestellung erfolgt ist. Der …