Ein ehemaliger Gesellschafter einer vollbeendeten Kommanditgesellschaft ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b FGO zur Klageerhebung (hier: gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid) befugt.
Nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b FGO kann, wenn die rechtsfähige Personenvereinigung (vgl. …
























