Das niedersächsische Flächen-Lage-Modell zur Grundsteuer verstößt nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des niedersächsischen Grundsteuermodells bestätigt. Mit Urteil im Musterverfahren 1 K 38/24 wies das Gericht die Klage einer …
























