Finanzgerichtliche Videoverhandlung – und das Equipment des Prozessbevollmächtigten

Der Anspruch auf die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts ist verletzt, wenn nicht alle zur Entscheidung berufenen Richter während der „Videokonferenz“ für die lediglich „zugeschalteten“ Beteiligten sichtbar sind [1]. Die gerichtsseitige Verantwortlichkeit für die Durchführung der Videoverhandlung betrifft nicht die technische …