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Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens in der Erbschaftsteuer
§ 27 ErbStG ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht deshalb verfassungswidrig ist, weil die Vorschrift ihrem Wortlaut nach nur für mehrfache Erwerbe desselben Vermögens durch Personen der Steuerklasse I gilt. § 27 Abs. 1 ErbStG gewährt unter näheren Voraussetzungen eine Ermäßigung der Erbschaftsteuer bei einem mehrfachen Erwerb desselben Vermögens. Die …