Steuer.Ninja > Einigungsstellenverfahren
Der Spruch der Einigungsstelle – oder: Arbeitgeber mach mal…
Ein Spruch der Einigungsstelle muss die mitbestimmte Angelegenheit selbst regeln und darf diese Aufgabe nicht dem Arbeitgeber übertragen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es Aufgabe der Einigungsstelle, durch ihren Spruch die Belange des Betriebs und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen zu berücksichtigen und zu einem billigen Ausgleich zu bringen. Dabei …