Die Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid

Gerichtsgebäude Neustadt an der Weinstrasse

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen können.

Solche selbständig anfechtbaren Feststellungen (Streitgegenstände) sind zum Beispiel

  • das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Mitunternehmerstellung,
  • die Höhe des laufenden

Die unterlassene Anzeige bei der Grunderwerbsteuer – und die Festsetzungsverjährung

Die grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflichten der Beteiligten und Notare sind objektiver Natur. Die Prüfung der leichtfertigen Steuerverkürzung folgt auch im Rahmen der Festsetzungsverjährung materiell-rechtlich dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Es gilt ein subjektiver Leichtfertigkeitsmaßstab.

Nach § 169 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine Steuerfestsetzung …