Die Frage, ob und in welchen Fällen sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand und damit keine Herstellungskosten vorliegen, ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt und bedarf keiner weiteren höchstrichterlichen Entscheidung. Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts zuzulassen, wenn davon auszugehen ist, dass …