Alte Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes – und das coronabedingte Vollstreckungsmoratorium

Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF, Schreiben betreffend „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV‑2“ vom 19.03.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind. Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe …