Die Kleinunternehmerregelung ist auf solche Unternehmer beschränkt, die im Mitgliedstaat der Leistungserbringung ansässig sind. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte eine in Italien lebende italienische Staatsangehörige geklagt, der an einer Wohnung im Inland, die ihrem Vater gehörte, ein …