Die allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 4 MarkenG in Verbindung mit § 242 BGB) sind bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Unternehmenskennzeichen neben der Regelung über die Anspruchsverwirkung in § 21 Abs. 2 MarkenG …
Tag: 28. Juni 2016
Wir nehmen auch Rabatt-Coupons von …
Für den Bundesgerichtshof ist es grundsätzlich nicht unlauter, wenn ein Unternehmen Rabatt-Coupons seiner Mitbewerber einlöst. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Falls warb ein Unternehmen, das bundesweit Drogeriemärkte betreibt, damit, dass in ihren Filialen Kunden 10%-Rabatt-Coupons von Mitbewerbern vorlegen und …
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