In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist anerkannt, dass ein Widerrufsrecht nicht nur von Gesetzes wegen bestehen, sondern vertraglich eingeräumt werden kann. Danach können Vertragspartner – als Ausprägung der Vertragsfreiheit – ein Widerrufsrecht vereinbaren und für die nähere Ausgestaltung sowie …